Kätzinnen als auch Kater müssen kastriert sein.
Jungkatzen, die noch kein kastrierfähiges Alter haben, können in Einzelhaltung betreut werden.
Die Katzen müssen einen ausreichenden Impfschutz haben.
Wohnungskatzen benötigen einen Schutz gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen.
Freigänger benötigen zudem einen Schutz gegen Tollwut.
Die Leukoseimpfung ist für beide Haltungsformen zu empfehlen, da es sich um eine Tröpfcheninfektion handelt und genauso wie Seuche oder Schnupfen bei Kontakt mit einem erkrankten Tier durch uns Menschen übertragen werden kann, und natürlich von Tier zu Tier.
Inzwischen gibt es einige Impfstoffe, die längere Impfintervalle als 1 Jahr haben!
Der Impfpass verbleibt während des Aufenthaltes in der Pension.
Ektoparasiten
Erforderlich ist ein Flohschutz, der für die Zeit des Aufenthaltes wirksam ist.
Aufgrund einer möglichen Strangulierungsgefahr bitte keine Flohhalsbänder verwenden!
Endoparasiten
2-3 Tage vor Pensionsantritt bitte entwurmen. Alternativ kann auch eine Kotprobe vom Tierarzt untersucht werden. Die Bescheinigung ist dann bei Pensionsantritt vorzulegen
Die Katzen müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Sollte eine Katze vor dem Pensionsantritt erkranken, ist bitte auch VOR Aufnahme der Katze mit mir abzuklären, ob die Betreuung trotzdem möglich ist.
Operative Eingriffe wie Kastrationen, Zahnsanierungen etc. sollten einige Wochen vor einem Pensionsaufenthalt durchgeführt werden.
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